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Erwerb Sie erwerben von der Licht Properties cc ein Habitat für Ihre Wohneinheit und den dazugehörigen privaten Gartenteil. Hierbei handelt es sich um ein, nicht übertragbares, lebenslanges, persönliches Wohnrecht, eingetragen ins Grundbuch. Das Habitat kann nur durch den Bewohner selbst gekündigt werden, oder es erlischt im Todesfalle. In beiden Fällen erhalten die Bewohner oder deren Erben 90% des Widerverkaufswertes, also einschließlich Wertzuwachs, zurück. Für Ausländer ist der Erwerb jederzeit möglich. Sollten Sie länger als 3 Monate pro Jahr in Namibia leben wollen, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence permit) beantragen. Hierzu wenden Sie sich entweder an die namibische Botschaft in Berlin, an das Ministry of Home Affairs in Windhoek direkt, oder an eine Agentur oder Anwaltskanzlei, die diese Anträge bearbeitet. |